Flenker Brenecke von Nordeck - Versicherungen GmbH & Co. KG

Privatversicherungen

Haftpflichtversicherungen

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“ - so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch - und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Das gilt nicht nur bei der ruinierten Spiegelreflexkamera eines Freundes.

Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass dieser nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Wer ist geschützt? Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherunsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum zehnten Lebensjahr haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.

Unfallversicherungen

Unfälle sind meistens Privatsache

Ein schwerwiegender Unfall kann jeden treffen.

Ihr größtes Kapital ist die Fähigkeit Einkommen zu erzielen. Der Gesetzgeber hat mit einer Reihe von Versicherungspflichten für eine elementare Absicherung des Einkommens gesorgt. Diese Grunddeckungen reichen aber in der Regel nicht aus. Ein Unfall kann jedem passieren, die Folgen können schwerwiegend sein. Die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall reicht aber nur für ein paar Monate. Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wurden für jüngere  Versicherte gerade abgeschafft und durch die leistungsschwächere Erwerbsminderungrente ersetzt.

Ein zusätzlicher Berufunfähigkeitsschutz mit angemessenen Leistungen im Versicherungsfall ist deshalb ebenso unverzichtbar geworden wie eine Unfallversicherung. Die eine deckt den laufenden Einkommensbedarf bei dauernder Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, die andere den Kapitalbedarf, wenn im Invaliditätsfall das Lebensumfeld an die veränderte Situation angepasst werden muss. Der behindertengerechte Umbau einer Wohnung kann leicht einen sechsstelligen Eurobetrag verschlingen.

Die Unfallversicherung sollte nur gegen die finanziellen Risiken einer Invalidität absichern. Bausteine, die in anderen Unfallversicherungen enthalten sein mögen, lassen sich durch diese Versicherungen besser bzw. umfassender absichern. Beispiel: Der Todesfallschutz ist bei einer Unfallversicherung immer auf den Fall beschränkt, dass der Tod durch den Unfall verursacht wird. Die Lebensversicherung deckt dagegen den Unfalltod genauso ab wie den Tod aufgrund von Krankheit. Eine Unfallpolice sollte umso höhere Leistungen bieten, je schwerer der Invaliditätsfall ist.