Flenker Brenecke von Nordeck - Versicherungen GmbH & Co. KG

Privatversicherungen

Gebäudeversicherungen

Eine Wohngebäudeversicherung schützt vor Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden. Jeder Eigenheimbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Ist das Haus (Wohnung) auch fremdfinanziert, so verlangt die finanzierende Bank zumeist einen Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung. Im Standardpaket sind in der Regel versichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel und Überspannungsschäden durch Blitz.

Gegen einen Zuschlag lassen sich ggf. auch weitere Elementarschäden (insbesondere Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) versichern. Damit der Versicherer keine Unterversicherung im Schadensfall geltend machen kann, sollte die Wohngebäudeversicherung zum „gleitenden Neuwert“ abgeschlossen werden.

Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen gibt es für alle Bereiche des Alltags: Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, zur Absicherung eines Rechtsstreits im Beruf oder für Mieter, Vermieter und Eigentümer von Immobilien. Sie können für die einzelnen Bereiche oder auch alle Risiken zusammen in einer Police eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Unser Vergleich hilft Ihnen, die passende Versicherung zu finden.